Demonstration gegen das geplante neue Versammlungsrecht in Baden-Württemberg
Aufruf zur Demonstration gegen das geplante baden-württembergische Versammlungsgesetz am 6. Dezember
Ja zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit!
Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes! - Unterstützt vom LJR!
Die baden-württembergische Landesregierung will ein neues Versammlungsgesetz, das das Bürgerrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränkt. Es schafft bürokratische Hürden, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der Teilnehmer/innen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten.
Das Recht auf Versammlungen im Saal wird eingeschränkt:
Obwohl das Grundgesetz nur für Versammlungen unter freiem Himmel gesetzliche Beschränkungen zulässt, sieht das neue Versammlungsgesetz nun auch für Versammlungen im Saal Einschränkungen vor:
- Behörden können in das Selbstbestimmungsrecht von Organisationen eingreifen. Z.B. kann demokratisch gewählten Vorsitzenden die Leitung einer Versammlung untersagt werden.
- Die Behörde kann die Benennung einer von ihr festgelegten Zahl von Ordnern (mit Wohnsitz und Geburtsdatum) verlangen und gleichzeitig Ordner als ungeeignet ablehnen und somit Versammlungen undurchführbar machen.
- Der Versammlungsleiter macht sich strafbar, wenn er nicht rechtzeitig „Gewaltbereitschaft“ erkennt und die Versammlung beendet.
Die Demonstrationsfreiheit wird ausgehöhlt:
Noch dramatischer sind die Einschränkungen für Demonstrationen und Kundgebungen im Freien:
- Schon zwei Personen gelten künftig als Versammlung. Das kann z.B. bedeuten, dass bereits die Aufstellung von Streikposten bei einem Arbeitskampf als Demonstration angemeldet werden muss.
- Die Anzeigefrist soll verlängert werden auf 72 (statt 48) Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung.
- Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen könnten die „Rechte Dritter“ wie z.B. Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende eine wesentliche Rolle spielen.
- Versammlungsleiter und Ordner werden zum verlängerten Arm der Polizei gemacht, statt die Anliegen der Versammelten zu vertreten. Sie werden registriert und haftbar gemacht und können als „ungeeignet“ abgelehnt werden.
- Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als „militant“ und „einschüchternd“ gewertet und verboten werden.
- Die Polizei darf fast ohne Einschränkungen in die Versammlung eingreifen und z.B. die Personalien der Teilnehmer/innen feststellen.
- Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden.
- Bereits bei der Anreise zu Versammlungen gilt ein Sonderrecht für polizeiliche Kontrollen und Schikanen.
Naziaufmärsche werden nicht verhindert.
Das vorgebliche Ziel, besser gegen Naziaufmärsche vorgehen zu können, wird verfehlt.
Bereits in der Vergangenheit wurden antifaschistische Aktivitäten häufig seitens der Behörden erschwert. Im neuen Gesetz werden nun verstärkt gerade diejenigen behindert, die sich in Versammlungen gegen Rechtsradikale wenden. Um rechtsradikale zu bekämpfen wären u.a. Verbote von Naziorganisationen angebracht, nicht aber Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, die alle treffen.
Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht!
Das Recht auf offene Diskussion und öffentliche Meinungsäußerung gehört zur Grundsubstanz der Demokratie. Die baden-württembergische Landesregierung macht es mit ihrem Entwurf aber zum Sonderfall, der besonderer behördlicher und polizeilicher Beobachtung unterstellt ist.
Versammlungen „enthalten ein Stück ursprünglich – ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Wir sagen: Dabei soll es bleiben.
Deshalb rufen wir alle Menschen dazu auf, gegen die geplante Beschränkung der Versammlungsfreiheit zu demonstrieren.
Der BUND-Landesverband Baden-Württemberg e.V. ruft zusammen mit vielen anderen Organisationen (z.B. ATTAC, DGB-Landesverband, Landesjugendring) und Einzelpersonen zur Teilnahme an der Demonstration am 6. Dezember 2008 auf. Demonstrationsbeginn ist um 14 Uhr in der Lautenschlagerstraße (gegenüber dem Hauptbahnhof)
www.versammlungsrecht2009.tk
Die Vollversammlung des Landesjungerings hat beschlossen, diesen Aufruf zu unterstützen. Hier der Beschluss der Vollversammlung des LJR am 15. November 2008.
Forderungen der Jugendverbände bezüglich des Vorhabens
der Landesregierung ein Landesversammlungsgesetz
zu beschließen
B e s c h l u s s d e r V o l l v e r s a m m l u n g d e s L a n d e s j u g e n d r i n g s a m
1 5 . N o v e m b e r 2 0 0 8
1. Die Vollversammlung des Landesjugendrings sieht die Vorlage zum Versammlungsgesetz Baden-Württemberg kritisch und bewertet die Auswirkung für die demokratischen Grundrechte und für die Jugendverbandsarbeit negativ. Wir
fordern die Landesregierung auf, diese negativen Auswirkungen zu korrigieren.
2. Die Vollversammlung des Landesjugendrings fordert den Vorstand des Landesjugendrings auf, die Neufassung des Versammlungsgesetztes intensiv und kritisch zu begleiten. Insbesondere muss die Bedeutung demokratischer Partizipation als Grundrecht vom Vorstand eingefordert und auf die Entscheidungsträger im Gesetzgebungsverfahren dementsprechend Einfluss genommen werden.
3. Die Vollversammlung des Landesjugendrings Baden-Württemberg ruft zur Demonstration am Samstag, 6.12.2008 (14:00 Uhr, Lautenschlagerstraße) gegen das Landesversammlungsgesetz auf und unterstützt das Bündnis, das zu dieser Demonstration aufruft.
Beschlossen von der Vollversammlung des Landesjugendrings Baden-Württemberg e.V. am
15. November 2008.